Mehrwertsteuer (MwSt)
-
Mehrwertsteuer (MwSt.): Wenn Waren (wie Elektronik-Karten) aus einem Nicht-EU-Land (z. B. der Schweiz) in die EU importiert werden, muss der Empfänger die Einfuhr-MwSt. zu dem im Bestimmungsland geltenden Satz zahlen.
- Der MwSt.-Satz variiert je nach EU-Land, z. B.
- In Deutschland: 19 %
- In Frankreich: 20 %
- In Italien: 22 %
- Die MwSt wird auf den Zollwert der Waren berechnet, der Folgendes umfasst
- Den Preis der elektronischen Karte
- Transportkosten
- Versicherungskosten (falls zutreffend)
Zollabgaben
-
Zölle auf elektronische Karten: Elektronische Karten und andere elektronische Komponenten können Zollgebühren unterliegen, aber dies hängt vom Zolltarifcode (HS-Code) ab, unter dem diese Waren klassifiziert werden.
-
Im Rahmen des Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und der EU (EFTA-EU-Abkommen) sind viele elektronische Waren von Zöllen befreit oder unterliegen einem reduzierten Tarif, sofern sie die Kriterien des Abkommens erfüllen.
- Zum Beispiel können einige elektronische Karten oder Bauteile von Zöllen befreit sein, wenn sie für industrielle oder berufliche Zwecke bestimmt sind.
Zollgebühren
-
Eine Zollanmeldung ist erforderlich, wenn elektronische Karten importiert werden. Sie müssen die erforderlichen Dokumente vorlegen, wie z.B. die Handelsrechnung, Informationen zu Transport- und Versicherungskosten sowie eine genaue Beschreibung der Waren (einschließlich des Zolltarifcodes).
-
Wenn Sie elektronische Karten wie Bauteile oder Ersatzteile für elektronische Geräte importieren, können diese in vielen Fällen gemäß dem Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU von Zöllen befreit sein.
Verantwortung des Empfängers
-
Der Empfänger ist verantwortlich für die Zahlung der MwSt. und Zollgebühren bei der Einfuhr. Das bedeutet, dass der Empfänger diese Gebühren an die Zollbehörden oder an den Transporteur zahlen muss, bevor die Waren übergeben werden.
-
Der Empfänger muss auch sicherstellen, dass alle erforderlichen Zolldokumente eingereicht werden, um eine ordnungsgemäße und zügige Einfuhr der Waren zu gewährleisten.
- Wenn Zollgebühren anfallen, muss der Empfänger diese Gebühren an den Zoll bezahlen, bevor die Waren freigegeben werden.
Verantwortung des Verkäufers
- Der Verkäufer muss alle erforderlichen Dokumente für die Zollabfertigung der Ware bereitstellen sowie den genauen Kaufpreis in der Währung des Käuferlandes angeben. Dieser Preis wird auf dem Lieferschein vermerkt, und eine detaillierte Rechnung wird der Sendung beigefügt.
- Dem Empfänger wird die Sendungsverfolgungsnummer der Postsendung zur Verfügung gestellt.